Lizenzarten

Defintion Urheberrecht

Das Urheberrecht ist die Summe aller Rechtsnormen, welche das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk regeln. Ein Werk (in unserem Fall eine Software) gilt dann als urheberrechtlich geschützt, wenn es sich um eine persönlich geistige Schöpfung handelt. Die so genannte Schöpfungshöhe, die das Werk von einer alltäglichen Gestaltung abhebt, ist also notwendig. Zusammenfassend soll das Urheberrecht garantieren, dass nur der Urheber über sein Werk bestimmen kann und seine Leistung belohnt wird.

Defintion Lizenz

Eine Software-Lizenz ist nichts anderes als ein Vertrag, in dem eine Partei (Lizenzgeber) einer anderen Partei (Lizenznehmer) bestimmte Nutzungsrechte an einer urheberrechtlich geschützten Software gewährt. Hierbei sind die Konzepte Closed Source und Open Source zu unterscheiden, mit denen zwei sehr unterschiedliche Nutzungskonzepte einher gehen. Während bei kommerzieller Software Rechte üblicherweise eingeschränkt werden, geht es bei Open Source darum, möglichst vielen Menschen eine Veränderung des Codes zu gestatten. Ohne eine gültige Lizenz darf eine Software nicht verwendet werden.

Alternaitve Text

Während Open Source-Software über eine der vielen freien Software-Lizenzen verfügt (zum Beispiel GPL, BSD), werden bei Closed Source-Software End Use License Agreements (EULA) eingesetzt. In der EULA wird geregelt, wie ein User die Software verwenden darf und was erlaubt oder verboten ist. Oft sind Regelungen zum Kopieren der Software oder zur Weitergabe des Programms in der EULA enthalten. Als User einer Software wird mir die EULA meist bei der Installation angezeigt. Stimme ich an dieser Stelle nicht zu, bin ich nicht berechtigt, die Software zu nutzen.

Wichtige Lizenzmodelle

Freeware

  • darf kostenlos genutzt werden

  • Quellcoe kann frei zugänglich sein, muss aber nicht

Shareware

  • Testversion einer Software, bei der die Nutzungsdauer (zb 30 Tage) oder der Funktionsumfang (nur Basisfunktionen nutzbar) eingeschränkt sind

  • Die Nutzung der Shareware ist kostenlos, für die “Vollversion” muss hingegen bezahlt werden

Open Source

  • Quellcode einer Software/eines Programms ist frei zugänglich ist

  • Nutzung der Software kann, muss aber nicht kostenlos sein

Copyleft-Lizenz/GNU General Public Lizenz

  • Open Source Lizenz, bei der Nutzer den Quellcode der Software verändern und anpassen dürfen

  • Der veränderte Code muss danach wieder unter der GNU General Public Lizenz stehen

Einzelplatzlizenz

  • Software darf nur auf einem dedizierten Computer genutzt werden und ist an einen physischen Arbeitsplatz gebunden

  • Eine Sicherungskopie darf hergestellt werden

Mehrplatzlizenz / Volumenlizenz

  • Mehrere Nutzer arbeiten mit der Software

  • Bei der “Named User”-Lizenz braucht jeder Anwender eine eigene Lizenz, die namentlich an ihn gebunden ist

  • Bei der “Concurrent User”-Lizenz können sich mehrere Anwender eine Lizenz teilen und zeitversetzt nutzen.

Pay per use

  • Kommt vor allem bei Cloud-Services zum Einsatz

  • Unternehmen bezahlt nur die Lizenzen, die es wirklich benötigt

  • Flexibel können je nach Bedarf Lizenzen dazugebucht oder abbestellt werden

  • Die Kosten für eine Lizenz werden nach einem Zeit- oder Datenvolumen berechnet (nutzungsbasiert statt nutzerbasiert)

Proprietäre Lizenz

  • Nutzer hat das Recht, eine oder mehrere Kopien der Anwendung zu nutzen

  • Software bleibt aber weiterhin das Eigentum des Herstellers.